![]() | ||
![]() | - www.visualartvideotainment.de - Allgemeine Geschäftsbedingungen für Dienstleistungen Visual Art Videotainment Inh. Sven Haucke Leverkusen / Vertretung Ralph Herrmann § 1 Art und Umfang der Dienstleistungen (1) VAV erbringt Dienstleistungen zur Unterstützung des Kunden, Beratungen im Bereich Videodreh, Ausführung von Videoproduktionen und Kleinstfeuerwerk der KL.2. Art, Ort, Zeit und Umfang der Dienstleistungen sind in der jeweiligen Auftragsbestätigung bestimmt. (2) VAV erbringt die Dienstleistungen gemäß diesem Vertrag und nach dem bei Vertragsschluss aktuellen Stand der Technik und durch Personal, das für die Erbringung der vereinbarten Leistungen qualifiziert ist. (3) VAV ist berechtigt, Leistungen auch durch Dritte erbringen zu lassen. § 2 Mitwirkungsleistung des Kunden Der Kunde wird VAV bei der Erbringung der Dienstleistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Er wird VAV insbesondere die erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellen. Darüber hinausgehende Mitwirkungsleistungen bedürfen der gesonderten Vereinbarung. § 3 Vergütung Die Vergütung der Dienstleistung ist das Entgelt für den Zeitaufwand der vertraglich vereinbarten Leistung. Reisekosten und Spesen, welche VAV Ihren im Rahmen dieser Leistungen eingesetzten Mitarbeitern nach der jeweiligen Reisekostenordnung von VAV zu zahlen hat, werden dem Kunden weiter-berechnet, wenn dies gesondert vertraglich vereinbart ist. Soweit nicht ausdrücklich anders bezeichnet, sind in Angeboten genannte Gesamtpreise fachmännischer Berechnung zu erwartenden Kosten- und Zeitaufwands. § 4 Qualitative Leistungsstörung Wird die Dienstleistung nicht vertragsgemäß erbracht und hat VAV dies zu vertreten, z.B. durch Krankheit, höhere Gewalt, ist VAV nicht verpflichtet, die Dienstleistung vertragsgemäß zu erbringen. § 5 Zahlungsfristen/Verzug Die Preise verstehen sich rein netto ohne der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Die Fälligkeit der Zahlung beginnt mit Zustellung der Rechnung. Gerät der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise in Verzug, ist VAV berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an die gesetzlichen Zinsen in Höhe von 18% p. a. über dem Basiszinssatz zu berechnen. VAV ist weiterhin zur Zurückhaltung seiner Leistungen sowie berechtigt, noch ausstehende Leistungen nur gegen Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen auszuführen. § 6 Haftung Schadensersatzansprüche jeglicher Art gegen VAV, ihrem gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und ihre Erfüllungsgehilfen, insbesondere auch solche aufgrund deliktsicherer Haftung, Pflichtverletzung und aus der Verletzung der in § 311 BGB aufgeführten Schuldverhältnisse, sind auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten beschränkt. VAV übernimmt keine Haftung für den mit der Erbringung der Dienstleistung bezweckten Erfolg. § 7 Schlussbestimmungen Änderungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Schriftformklausel und der Kündigung des bestehenden Auftrages. Weitere Geschäftsbedingungen sind ausgeschlossen, soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags ganz oder teilweise unwirksam oder ergänzungsbedürftig sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen oder ergänzungsbedürftigen Bestimmungen eine neue Regelung vereinbaren, die dem gewollten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. § 139 BGB kommt nicht zur Anwendung. Ist der Kunde Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen wird als Gerichtsstand Sitz der VAV, derzeit Leverkusen vereinbart. VAV ist jedoch berechtigt, den Kunden an dem für diesen allgemein geltenden Gerichtsstand zu verklagen. Stand: Mai 2008 *** © 2008 - www.visualartvideotainment.de - Design: Ralph Herrmann *** | ![]() |